AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Nutzungsbedingungen
für die Vermietung von Räumlichkeiten im Kulturhaus Fruchthof Sursee
Stand: September 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verein Kulturhaus Fruchthof Sursee (nachfolgend „Vermieter“) und den Mietenden von Räumlichkeiten für private Anlässe (nachfolgend „Mieter:in“). Die Vergabe der Räumlichkeiten erfolgt nach Verfügbarkeit. Der Vermieter kann sich vorbehalten die Räumlichkeiten an gewisse Gruppierungen nicht zu vermieten.
2. Buchung & Vertragsabschluss
– Anfragen gelten erst mit schriftlicher Bestätigung (E-Mail genügt) als verbindlich.
– Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter in Kraft.
– Mieter:in bestätigt mit der Buchung die Kenntnis und Akzeptanz dieser AGB.
3. Mietdauer & Zugangsregelung
– Die Mietdauer wird im Vertrag individuell festgelegt.
– Zutritt ist nur in der vereinbarten Zeit gestattet.
– Während der Mietdauer ist stets seitens Vermieter jemand vor Ort.
– Der Vermieter stellt keine Parkplätze zur Verfügung. Es wird empfohlen, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen oder das nahegelegene Parking «Bahnhof West» zu nutzen.
– Die Lokalität kann im Winter beheizt werden.
4. Nutzung & Verantwortung
– Die Räume dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
– Die maximale Personenzahl ist einzuhalten (Brandschutzvorgaben).
– Mieter:in haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
– Mieter:in haftet vollständig für die Sicherheit seiner Gäste.
– Allfällige bestehende Mängel oder verursachte Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden.
– Dekorationen und Aufbauten sind im Vorfeld mit dem Vermieter abzusprechen.
– Die Benutzung der Räume und Infrastruktur erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung von Wertsachen, die Mieter:in oder Dritten eingebracht werden, ab.
5. Technik & Infrastruktur
– Technische Geräte und Mobiliar werden gemäss Absprache zur Verfügung gestellt.
– Der Umgang mit Technik erfolgt auf eigene Verantwortung; Schäden sind umgehend dem Vermieter zu melden und werden in Rechnung gestellt.
– Eigene Geräte dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters angeschlossen werden.
6. Lärmschutz & Nachtruhe
– Veranstaltungen sind mit Rücksicht auf andere Nutzende und Anwohner durchzuführen.
– Mieter:in ist dafür verantwortlich, dass die Nachtruhe (ab 22:00 Uhr) eingehalten wird, sofern keine ausdrückliche Ausnahme schriftlich vereinbart wurde.
– Veranstaltungen dauern bis max. 00.30 Uhr, eine Verlängerung bis 02.00 Uhr ist gegen einen Aufpreis möglich.
7. Reinigung & Rückgabe
– Die Räume sind besenrein zurückzugeben, Abfall ist zu entsorgen.
– Zusätzliche Reinigungsarbeiten werden Mieter:in in Rechnung gestellt.
– Die Rückgabe erfolgt gemeinsam mit einer Kontrollperson des Fruchthofs, sofern vereinbart.
8. Stornierung & Ausfall
– Stornierungen bis 14 Tage vor dem Anlass sind kostenfrei möglich.
– Bei späterer Absage wird eine Ausfallgebühr von 50 % des Mietpreises verrechnet.
– Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Anlass werden 100 % fällig.
9. Haftung & Versicherung
– Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden ab.
– Mieter:in ist selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich (Haftpflicht etc.).
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung der Vermietung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sursee. Es gilt schweizerisches Recht.
Hinweise
– Diese AGB gelten ergänzend zu den individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag.
– Der Verein Fruchthof behält sich vor, einzelne Anfragen ohne Begründung abzulehnen.